Berichte über sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener, insbesondere auch innerhalb kirchlicher Organisationen, erschüttern in zunehmendem Maß das Vertrauen von Eltern in Institutionen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen.


Seit 2021 hat der Gesetzgeber durch eine verschärfte Gesetzgebung alle Werke und Verbände dazu verpflichtet, Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu entwickeln. So gilt auch im Bereich der Lippischen Landeskirche seitdem für alle Gemeinden ein entsprechendes Kirchengesetz, das für jede Gemeinde vorsieht, ein Schutzkonzept zu erstellen und bis 2024 zur Genehmigung vorzulegen.

Eine Arbeitsgruppe innerhalb unserer Gemeinde ist gerade dabei, solch ein Schutzkonzept zu erstellen und setzt schon jetzt Schritte zur Konkretisierung um. So sind alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Vorstandsmitglieder von CVJM und Kirchengemeinde verpflichtet, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, um von vornherein auszuschließen, dass straffällig Gewordene in verantwortliche Positionen geraten.

Marie Kutsche (Foto © privat)

Aktuell haben sich alle Mitarbeitenden per Selbstverpflichtungserklärung auf einen Verhaltenskodex geeinigt, der auf besonders sensible Situationen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen hinweist und auf verantwortliches Handeln verpflichtet. Regelmäßige Schulungsmaßnahmen sollen die sensible Thematik weiterhin präsent halten.

Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass CVJM und Kirchengemeinde bei Vermutungen von sexualisierter Gewalt durch ihre Mitarbeitenden eine Vertrauensperson als erste Ansprechpartnerin benennen. Der Kirchenvorstand hat daher Marie Kutsche als Vertrauensperson berufen.


Betroffene bzw. Ratsuchende, die eine Vermutung oder einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt innerhalb unserer Gemeindearbeit haben, können und sollten sich zuerst an Frau Kutsche wenden, die ihrerseits weiß, weitere Schritte einzuleiten. Ihre Kontaktdaten stehen zukünftig auf der Webseite (klick it!) bzw. in jedem Gemeindebrief auf der vorletzten Seite. (rk)

(Titelbild: Grafik EKD, mit freundlicher Genehmigung des Gemeinschaftswerkes evangelischer Publizistik, gep Frankfurt/Main)