Kirchenälteste gelten als „gewählt“

Am 18. Februar 2024 finden in Westfalen und Lippe wieder Kirchenvorstandswahlen statt – jedoch nicht bei uns in Heidenoldendorf. Hier gelten die im Dezember 2023 vorgeschlagenen Damen und Herren schon als „gewählt“, weil sich nicht mehr als die erforderliche und beschlossene Anzahl von acht Personen zur Wahl gestellt haben.
Turnusgemäß haben die Mitglieder einer Kirchengemeinde alle vier Jahre die Möglichkeit, die Zusammensetzung ihres Leitungsgremiums neu zu bestimmen, indem sie geeignete Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr zur Wahl vorschlagen. Kommen mehr Kandidaten zusammen als vom Kirchenvorstand vorher beschlossen, findet eine Wahl statt.
Dies war diesmal leider nicht der Fall. Somit wird das neue Leitungsgremium der Gemeinde aus den vorgeschlagenen acht Frauen und Männern zusammen mit Pfarrer Andreas Klei seine Arbeit im März 2024 aufnehmen.

Hintergrund
Durch die von der Lippischen Landessynode im November 2023 beschlossene Änderung der Verfassung und angesichts schwindender Mitgliederzahlen reduziert sich in Heidenoldendorf die erforderliche Mindestanzahl von 12 auf 8 Kirchenälteste, die zukünftig die Verantwortung für die nun knapp 2.000 Gemeindeglieder zählende Kirchengemeinde tragen.

Die Verabschiedung der ausscheidenden sowie Einführung der neuen Kirchenältesten soll am Sonntag, 10. März 2024 in einem feierlichen Gottesdienst stattfinden.

In der nächsten Ausgabe unseres Gemeindebriefes stellen wir Ihnen den neuen Kirchenvorstand, der von 2024 bis Anfang 2028 die Leitung der Gemeinde übernehmen wird, ausführlicher vor. (rk)